Aktuell

Aargauische Pensionskasse

Aargauische Pensionskasse

Befristung des Eventualguthabens wird aufgehoben

Gegenstand meines Vorstosses ist die Aargauische Pensionskasse (APK). Das Thema ist komplex und es geht um viel Geld, genauer gesagt um eine Milliarde Franken. Zwei Jahre nach der Lancierung konnte ich nun einen Erfolg verzeichnen.

Zuerst ein Blick zurück

Die APK hat Anfang 2008 vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umgestellt. Gleichzeitig wurde sie mit rund 650 Millionen Franken ausfinanziert und zusätzlich zwecks Äufnung der Wertschwankungsreserve mit einem zinslosen Darlehen von rund 1 Milliarde Franken ausgestattet.

Eventualguthaben bleibt unbefristet bestehen

Die Erwartung bei der Ausfinanzierung im Jahr 2008 bestand darin, die Wertschwankungsreserve innert 20 Jahren in eine freie Arbeitgeberbeitragsreserve überführen zu können. Sollte es der APK bis zum 31.12.2027 nicht gelingen diese Mittel zu erarbeiten, verfällt die offene Forderung des Kantons. Mit der Motion forderte ich einen unbefristeten Fortbestand des Eventualguthabens. Die Befristung von 20 Jahren ist aufzuheben – nicht mehr, nicht weniger. Die APK ist weit davon entfernt, die Kriterien für eine Rückführung bis Ende 2027 zu erfüllen.

Der Regierungsrat wollte mein Anliegen als Postulat entgegennehmen. Ich habe dagegen gekämpft, da ein Postulat nur eine Prüfung fordert. Bei meinem Anliegen gab es aber nichts zu prüfen. Es muss lediglich die Befristung im Dekret gestrichen werden. Entweder ist man für die Aufhebung der Befristung oder dagegen.

Der Grosse Rat unterstützt die Überweisung der Motion

Der Grosse Rat ist meiner Argumentation gefolgt und hat die Motion mit 73 zu 54 Stimmen überwiesen. Wichtig zu sagen ist, dass die Aufhebung der zeitlichen Befristung niemanden etwas kostet. Die Verantwortlichen der APK stehen gegenüber den Steuerzahlenden und den angeschlossenen Unternehmen aber weiterhin zumindest moralisch in der Verantwortung und die Staatskasse hat die Chance, über eine Verrechnung der Arbeitgeberbeiträge zulasten der Arbeitgeberbeitragsreserve ihre Rechnung zu entlasten.

Jetzt teilen:

Weitere Beiträge