Bei einem Verlust von Kontrollschildern kann das bestehende Kontrollschild durch die bisherige Inhaberin bzw. den bisherigen Inhaber nicht mehr weiter genutzt werden. Dies hat Stefan Huwyler, Titus Meier und mich veranlasst, der Regierung ein paar Fragen zu stellen. Ich hatte noch nie derart viele Reaktionen auf einen Vorstoss, was mich doch ein wenig überrascht hat. Ein paar Beispiele:
«Mann, Sie haben wirklich eine Nase wie ein Spürhund für Themen welche die Welt bewegen... zumindest Ihre kleine FDP, auch bekannt als Frohsinn-Welt.»
«Ich verstehe Ihren Unmut.»
«Wie es scheint, haben Sie neben Ihrer Arbeit sehr viel Zeit und darüber hinaus noch Musse um neue Ideen zu verbreiten. Mal sehen, ob dies ihr Vorgesetzter auch so sieht. Ich hätte da so meine Zweifel, aber alte Seilschaften können ja hilfreich sein.»
«Herzlichen Dank für Euren Vorstoss, der gerade bei Besitzern von Veteranenfahrzeugen auf ein gutes Echo trifft!»
Wir sind mit der Beantwortung teilweise zufrieden und zwar aus drei Gründen:
Erstens: Der Regierungsrat zeigt keine Offenheit. Ja keine Änderung! Als die Polizei noch mit dem Fahrrad unterwegs war und nur ein gedrucktes Verzeichnis aller Halter hatte, war es sinnvoll, Nummern nur einmal herauszugeben. Aber seither hat sich doch einiges geändert…
Zweitens: Wie viele Kontrollschilder aufgrund Diebstahl oder Verlust ersetzt wurden, kann gemäss Regierungsrat nicht eruiert werden. Interessant ist: der gleiche Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass ein «adäquater» Ersatz erhebliche Mindereinnahmen zur Folge hätte. Wir fragen uns, wie ist denn diese Bezifferung möglich?
Drittens: Der Regierungsrat versteckt sich dahinter, dass es schwierig sei, faire Kriterien für eine Neuzuteilung zu definieren. Hand aufs Herz: Ich glaube wir haben schon einige komplexere Kriterien definiert – denken wir nur an den Finanzausgleich.
Wir sind teilweise zufrieden und überlegen uns, mit einem weiteren Vorstoss aktiv zu werden – im Wissen, dass es nicht die wichtigste Herausforderung im Kanton ist.