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Bevölkerung und Unternehmen gezielt entlasten!

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Steuergesetzrevision auf der Zielgeraden

In der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) haben wir am 8. November 2021 die zweite Beratung der Steuergesetzrevision durchgeführt und den Anpassungen grossmehrheitlich zugestimmt. Es handelt sich um eine Revision, die vor allem dank den Bemühungen und der Initiative der FDP heute in dieser Form vorliegt. Am 7. Dezemberbehandelt der Grosse Rat an seiner letzten Sitzung in diesem Jahr diese wichtige Vorlage. Im Sinne einer Vorschau berichte ich gerne über den aktuellen Stand. Vorweg: Gegenüber der ersten Beratung wurde die Vorlage leicht angepasst. Bevor ich darauf eingehe, führe ich zuerst nochmals die zwei Komponenten der Revision kurz aus.

Auf der einen Seite sollen die Gewinnsteuern für Unternehmen schrittweise ab 2022 von 18.6 Prozent auf 15.1 Prozent gesenkt werden. Damit wollen wir den schlechten Platz im Steuerranking verbessern und von den Schlusslichtern ins Mittelfeld vorrücken. Dies ist ein wichtiges Signal an Unternehmen und stärkt unsere Position als Wirtschaftsstandort. Dieser Teil der Revision wurde von unserem ehemaligen Fraktionsmitglied Herbert H. Scholl initiiert. Auf der anderen Seite soll nach über 20 Jahren der Abzug für Krankenkassenprämien erhöht werden. Davon profitieren alle Privatpersonen im Kanton Aargau. Den Anstoss dazu habe ich namens unserer Fraktion im Rahmen der letzten Steuergesetzrevision mit einem Antrag im Grossen Rat gegeben.

Kurzfristig gehen Steuereinnahmen verloren, langfristig wird sich die Revision durch sogenannte «dynamische Effekte» aber auszahlen. Unternehmen werden mehr im Aargau investieren, neue Unternehmen zuziehen und bereits ansässige Unternehmen bleiben. Um die Steuerausfälle der Gemeinden abzufedern, hat die Kommission VWA entschieden über den regierungsrätlichen Vorschlag hinauszugehen. Anstatt «nur» 10 Millionen Franken im 2022 hat die Kommission eine ergänzende Absicherung beschlossen. Der Kanton leistet zusätzlich maximal 10 Millionen Franken während drei Jahren, falls sich die Steuereinnahmen nicht wie angenommen entwickeln. Gegenüber der ersten Beratung wird damit die Vorlage für die Gemeinden um 40 Millionen Franken verbessert.

Dass der Aargau mit der Revision auf dem richtigen Weg ist, zeigt beispielsweise die Nervosität unseres Nachbarn. Aus Zürich schaut man gespannt auf uns. Die FDP-Fraktion wird der Revision zustimmen – für alle Aargauerinnen und Aargauer. Das letzte Wort wird ziemlich sicher das Volk haben, bei einer kantonalen Abstimmung am 15. Mai 2022.

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