In der Pandemie wurde viel über jene Unternehmen gesprochen, welche staatliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Die Unterstützung ist und war richtig. Unternehmen und Selbständige die unverschuldet in eine existenzielle Krise schlitterten, mussten zweifellos unterstützt werden.
Über Unternehmen, die aufgrund der Pandemie teilweise dramatische Umsatzrückgänge zu verzeichnen hatten, die Krise aber ohne staatliche Hilfe durchgestanden haben, wurde hingegen kaum gesprochen. Deshalb haben wir mit unserer Interpellation den Regierungsrat gefragt, ob er sich vorstellen kann, für diese Betroffenen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Antwort des Regierungsrats liegt nun vor.
Ich stelle fest:
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Offenbar ist es nicht möglich aufzuzeigen, wie viele Unternehmen staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben. Dies erstaunt im 21. Jahrhundert doch sehr. Umso weniger überraschen aber die Betrugsfälle, wenn wir nicht mal wissen, wen wir unterstützten!
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Wir würden uns mehr Offenheit vom Regierungsrat gegenüber kreativen Lösungen wünschen. Er versteckt sich hinter Abgrenzungs- und Definitionsproblemen sowie notwendigen Gesetzesänderungen.
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Der einzige Weg Unternehmen zu unterstützen, welche ohne Staat durch die Krise kamen, ist somit die geplante Steuergesetzrevision. Damit Unternehmen steuerlich entlastet werden, ist es nun noch wichtiger, dass die Revision in Kraft tritt. Am 15. Mai hat die Aargauer Bevölkerung an der Urne dazu das letzte Wort.
Fazit: Wir sind mit der Beantwortung nicht zufrieden und werden uns umso entschiedener für die Steuergesetzrevision einsetzen – im Interesse der Aargauer Unternehmen.