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Reaktion auf Leserbrief von Robert Frauchiger zur Steuergesetzrevision

Reaktion auf Leserbrief von Robert Frauchiger zur Steuergesetzrevision

Im Leserbrief von Robert Frauchiger hat es einige Punkte, die inhaltlich nicht korrekt sind.

Erstens, Gewinne über 250‘000 Franken werden heute nicht wie geschrieben mit 18,1 Prozent sondern 18,6 Prozent besteuert und damit mit dem dritthöchsten Tarif der Schweiz (nur in Zürich und Bern sind sie noch höher). Zweitens, ein Gewinn von 250‘000 wird nicht mit 18,1 Prozent besteuert, sondern mit 15,1 Prozent. Weder ein Nein noch ein Ja zur Revision ändert etwas daran. Drittens, ein Unternehmensgewinn wird im Vergleich zu privatem Einkommen zwar im direkten Vergleich tiefer besteuert, in der Schweiz kennen wir aber die Doppelbesteuerung! Lässt sich eine Unternehmerin oder ein Unternehmer einen Teil des Gewinns als Dividende auszahlen, fallen erneut Einkommenssteuern an. Der bereits besteuerte Gewinn wird also nochmals besteuert. Diese Dividenden lassen sich Unternehmerinnen und Unternehmer oftmals auszahlen, um die Vermögenssteuern bezahlen zu können. Denn neben Gewinn- und Einkommenssteuern fallen auf dem Wert der Unternehmen zusätzlich Vermögenssteuern an. Ein simpler Einkommensvergleich greift daher klar zu kurz.

 

Der Aargau schneidet heute gemäss Studien besonders schlecht bei Innovationsfähigkeit, Verfügbarkeit von Fachkräften und Kostenumfeld ab. Mit dieser Revision verbessern wir das Kostenumfeld, fördern Innovation und ermöglichen Investitionen in den Fachkräftemangel und attraktive Arbeitsbedingungen für Aargauerinnen und Aargauer. Deshalb Ja.

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