Der Grosse Rat hat am 16. September 2014 die Reduktion der Anzahl Grundbuchämter von zehn auf die vier Standorte Baden, Laufenburg, Wohlen und Zofingen beschlossen. Seit 2014 haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Die FDP ist der Ansicht, dass eine erneute Überprüfung der Standorte nach acht Jahren angebracht ist.
Mittels Postulat fordern wir eine Prüfung der Zusammenführung der Aargauer Grundbuchämter an einem Standort. Dieser Standort kann sich irgendwo im Kanton befinden und muss nicht zwingend in der Kantonshauptstadt sein. Wir sind der Auffassung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für die Überprüfung ist.
Effizienzsteigerungen dank veränderter Arbeitsmodelle
Die Coronapandemie hat gezeigt, dass flexible Arbeitsmodelle möglich sind und die Arbeit auch aus dem Home Office verrichtet werden kann. Dies führt zu einer reduzierten Auslastung der Büros. Eine Überprüfung der notwendigen Büroflächen und Anzahl Arbeitsplätze ist daher angezeigt. Neue Arbeitsplatzmodelle erlauben eine Reduktion der physischen Arbeitsplätze und des Flächenbedarfs, wodurch Standorte zusammengeführt und Liegenschaftskosten eingespart werden können. Zudem ist eine Vereinfachung von Führungsstrukturen denkbar und Spitzen in den Arbeitsauslastungen können besser ausgeglichen werden, was Effizienzgewinne ermöglicht.
Fortschritte der Digitalisierung
In den letzten acht Jahren hat sich die Digitalisierung weiter entwickelt und die physische Nähe zu den Grundbuchämtern verliert an Bedeutung. Mit dem Aargauischen Grundstück- und Objektinformationssystem stehen beispielsweise die Grundbuchdaten für bestimmte Benutzergruppen online in Echtzeit zur Verfügung. Diese Fortschritte machen das Grundbuchamt ortsunabhängiger.
Im Postulat fordern wir, dass ein Weg aufgezeigt wird, wie eine Zusammenführung umsetzbar ist. Wir wollen nicht die Gründe erfahren, weshalb eine Zusammenführung nicht möglich ist. Wir sind auf die Reaktion des Regierungsrats gespannt.