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Steuergesetzrevision

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Unbegründete Angstmacherei der Gegnerschaft

Vor einigen Tagen haben die Gegner der Steuergesetzvorlage die Aargauer Bevölkerung mit Abstimmungspropaganda eingedeckt. Interessanterweise wird in den besagten Schreiben mit keinem Wort erwähnt, dass am 15. Mai auch darüber entschieden wird, ob Familien, Alleinerziehende, gemeinsam besteuerte Paare sowie Einzelpersonen künftig in den Genuss von höheren Pauschalabzügen für Krankenkassenprämien kommen sollen. Vielmehr wird das Klischee der «bösen Unternehmen» beschworen und mit Steuerausfällen gedroht. Schaut man sich die Fakten an, so hat der Kanton unlängst dargelegt, dass über alle Gemeinden gesehen, die Steuereinnahmen – trotz Steuerreform! – weiterhin steigen werden.

 

Hinzu kommt, dass der Kanton zum wiederholten Male eine positive Rechnung präsentiert hat. So hat der Aargau fürs 2021 einen Rechnungsüberschuss von 314 Millionen Franken realisiert und verfügt zudem über eine Ausgleichsreserve von rund 780 Millionen Franken. Auch unzählige Gemeinden haben das Rechnungsjahr positiv abgeschlossen. Wir können uns diese längst überfälligen Steueranpassungen definitiv leisten und die Angstmacherei der Gegnerschaft ist völlig unbegründet. Eine breite Allianz unterstützt die Steuerrevision: Die Mitte, FDP, GLP, SVP, Bauernverband,  Handelskammer oder Gewerbeverband.

 

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