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Aus dem Grossen Rat

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Vorstoss Verrechnungssteuer auf Obligationen schweizerischer Körperschaften

Infolge der vom Bundesparlament beschlossenen Verrechnungssteuerreform wird allenfalls auch der Kanton Aargau beim Zinsaufwand entlastet. Schweizweit wird eine Verringerung des Zinsaufwands für die öffentlichen Körperschaften von 60 bis 200 Millionen jährlich erwartet. Mit unserer Interpellation wollen wir konkret erfahren, welche finanziellen Auswirkungen diese Reform auf den Kanton Aargau hat.

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