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Erbschafts- und Schenkungssteuer in einer liberalen Gesellschaft?

Erbschafts- und Schenkungssteuer in einer liberalen Gesellschaft?

Der Aargau kennt bei Ehegatten, eingetragenen Partnern, Nachkommen und Eltern keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Anders sieht dies bei Lebenspartnern, Geschwister und Grosseltern oder anderen Steuerpflichtigen aus. Da variiert die Steuer zwischen 4 und 32 Prozent.

Der Staat benachteiligt damit Personen, die einen Lebensentwurf wählen, der keine Ehe, keine eingetragene Partnerschaft oder keine eigenen Kinder einschliesst. Dies entspricht nicht mehr der gelebten Realität und widerspricht dem Grundsatz einer liberalen Gesellschaft. Es kann nicht Staatsaufgabe sein, ein bestimmtes Lebensmodell zu bevorzugen.

In diesem Zusammenhang stelle ich mittels Interpellation ein paar Fragen.

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