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Grundbuchämter im Aargau an einem Standort zusammenführen?

Grundbuchämter im Aargau an einem Standort zusammenführen?

Der Grosse Rat beschloss im September 2014 die Reduktion der Anzahl Grundbuchämter von zehn auf vier Standorte. Seither haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert.

Die FDP war der Ansicht, dass eine erneute Überprüfung der Standorte nach acht Jahren angebracht ist. 

Mittels Postulat forderten wir eine Prüfung der Zusammenführung der Aargauer Grundbuchämter an einem Standort. Wir sind der Auffassung, dass jetzt dafür der richtige Zeitpunkt ist.

Leider unterstützte uns einzig ein Freiämter SVP-Grossrat. Auch der Regierungsrat wehrte sich dagegen und so erstaunte es nicht, dass seine Antworten nicht zu überzeugen vermochten. Im Gegenteil, sie bestärkten uns, für unsere Forderung zu kämpfen.  

Folgende Aspekte sind äusserst fragwürdig:

 
Effizienz:
  1. Wieso ist die Geschäftslast pro Vollzeitstelle in Baden um 12 % tiefer als in Zofingen?

  2. Macht es Sinn, in Baden ein Grundbuchamt an der teuersten Lage zu haben, wo die Mietkosten im Vergleich zum günstigsten Standort um 60 % höher sind? 

  3. Wieso wird in Baden an teuerster Lage ein Archiv unterhalten, obwohl von einem Zentralarchiv in Zofingen die Rede ist?

 
Arbeitsmodelle:
  1. Wie viel Fläche pro Arbeitsplatz wird gebraucht?

  2. Wie viel Fläche kann unter Berücksichtigung von flexiblen Arbeitsformen reduziert werden?

  3. Oder ganz konkret: Wieso variiert die Fläche pro Vollzeitstelle an den Standorten derart stark: In Laufenburg sind es 54 m2, in Zofingen 32 m2 pro Vollzeitstelle?

 

Wir hätten uns eine seriöse Auseinandersetzung mit solchen Fragen gewünscht. Das Thema ist nun aber erledigt – wir werden auch in Zukunft vier Grundbuchämter unterhalten, bei denen die Effizienz unterschiedlich ist. Eine verpasste Chance, so finde ich.

Eine abschliessende Bemerkung: Der Regierungsrat überraschte mit der Aussage,dass die Entwicklungen der Digitalisierung im Wesentlichen bereits berücksichtigt seien. Wohl niemand würde behaupten, dass die Corona-Pandemie der Digitalisierung keinen zusätzlichen Schub verliehen hat. Dass bei den Grundbuchämtern diese Entwicklungen bereits vor acht Jahren vorweg genommen werden sein soll, erstaunt dann doch! Ich überlasse es Ihnen, liebe Leserin und Leser, diesen Aspekt zu bewerten.

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