Die FDP akzeptiert selbstverständlich diese Umsetzung von Bundesrecht. Wir sehen aber keine Notwendigkeit, über die bundesrechtlichen Vorgaben hinauszugehen und dadurch die Standortattraktivität des Kantons unnötig zu schwächen.
Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung ganz im Sinne der FDP entschieden. Drei Kernelemente sind entscheidend:
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Höhe des Eigenmietwerts: Der Regierungsrat forderte die Festlegung des Eigenmietwerts bei 62 Prozent der Marktmiete und damit einen leicht höheren Wert als die 60 Prozent, die das Bundesrecht im Minimum vorsieht. Die FDP hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Belastung für die Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer so tief wie möglich zu halten. Unserem Antrag, den Eigenmietwert bei 60 Prozent festzulegen, ist der Grosse Rat dank Stimmen aus der SVP und GLP gefolgt.
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Schätzungsrhythmus: Die Regierung forderte eine Neuschätzung alle fünf Jahre. Aus unserer Sicht darf der Schätzungsrhythmus aber nicht zu kurz sein und so unterstützten wir den Antrag der SVP, die Auswirkungen zu prüfen, die ein Schätzungsrhythmus von zehn Jahren hätte. Ebenso wichtig scheint es uns, dass anstelle eines starren Rhythmus im Hinblick auf die zweite Lesung ein indexbasierter Mechanismus geprüft wird, der nach Erreichen einer definierten Schwelle eine Neuschätzung erfordert. Dies könnte eine Alternative zum starren Fünf- oder Zehn-Jahresrhythmus sein. Die FDP hat deshalb diesen Prüfungsantrag in die Beratung eingebracht.
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Steuereinnahmen: Die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung des Eigenmietwerts und der Verkehrswerte von 60 Millionen beim Kanton sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Dies hat der Grosse Rat bereits mit der Überweisung unseres Postulats entschieden. Die Erhöhung der Eigenmietwerte erfolgt daher erst per 2025.