Aktuell

Ombudsgesetz

Nein zum Verwaltungstiger!

Nein zu einer von Autokraten eingeführten Klagemauer!

König Karl XII. hat 1709 beim osmanischen Sultan das System des Muhtasib kennengelernt und in Schweden eingeführt. Daraus entwickelte sich der Ombudsmann. Damit können Autokraten ihre Untertanen, sprich unliebsame Störenfriede aus dem Volk, elegant abspeisen. Ein solches System passt aber nicht in unsere direkte Demokratie!

Die neue kantonale Ombudsstelle soll als Anlaufstelle dienen, um bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Behörden zu helfen. Sie soll Anliegen entgegennehmen, prüfen, Auskünfte erteilen, erklären und vermitteln. Ein Weisungsrecht hätte die Ombudsstelle indes nicht, sie wäre ein zahnloser Verwaltungstiger, der unnötige zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert für die Bevölkerung produziert. Vielmehr wird der falsche Eindruck erweckt, es bestehe ein Anspruch auf Rechtsauskunft beziehungsweise sogar Rechtshilfe durch den Staat, jederzeit und kostenlos.

 

Politische Prozesse funktionieren

Im Gegensatz zu einer Autokratie haben die Bürgerinnen und Bürger im Kanton Aargau bereits heute ausgeprägte Möglichkeiten für Rekurse und Einsprachen gegen Entscheide von Behörden und Verwaltung. Zudem sind die politischen Gremien von kommunalen Kommissionen über Mitglieder von Gemeinderäten und Grossem Rat bis zu den Regierungsräten nahe beim Volk und können bei Problemen direkt kontaktiert werden. Die direkte, bürgernahe Demokratie funktioniert und braucht keine weitere Verwaltungsstelle als Vermittlerin.

 

Hohe und unnötige Kosten

Das einzig Neue wären die unnötigen und hohen Kosten! Die Ombudsstelle würde die Steuerzahlenden gemäss Schätzungen des Regierungsrates zwischen 700 000 und 900 000 Franken pro Jahr kosten. Nicht eingerechnet ist der enorme Aufwand, der durch die neue Ombudsstelle ausgelöst wird: für andere Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, für Unternehmen, Privatpersonen und Gemeinden.

 

Verfasser: Bernhard Scholl, Grossrat FDP, Möhlin

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